Teilnahmebedingungen Outdoor-Aktivitäten

Reglement / Allgemeine Teilnahmebedingungen

Für Outdoor-Aktivitäten -A-, die vom Dutch Mountain Film Festival organisiert werden, wie z.B.:
  • A1. Summit-2-Summit Ride, nicht geführte Fahrradtour
  • A2. Urban Green Ride,  MTB-Workshop
  • A3. Wanderungen
  • A4. Aktivitäten für Kinder
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

Artikel 1: Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmende gelten die folgenden Definitionen:

  1. Aktivität: Aktivitäten, die von der Stiftung Moving Mountains organisiert werden, wie oben unter A erwähnt.
  2. Teilnehmende/r: die natürliche Person, die sich für die Teilnahme an einer Aktivität in einer vom Veranstalter erlaubten Weise angemeldet hat oder die Teilnahme beantragt hat.
  3. Vereinbarung: die Vereinbarung über die Teilnahme des/der Teilnehmenden an der Aktivität.
  4. Veranstalter: die juristische Person (in diesem Fall die Stiftung Moving Mountains), mit der der/die Teilnehmende einen Vertrag geschlossen hat.
    Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für jeden Teilnehmenden.
Artikel 2: Teilnahme
  • Teilnehmende müssen am Tag der Durchführung der Aktivitäten mindestens 16 Jahre alt sein, wie vom Veranstalter der Aktivität festgelegt. Wenn Teilnehmende das Mindestalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben, ist die Teilnahme nur in Begleitung eines/einer Erwachsenen zugelassen.
  • Der/die Teilnehmende darf nur dann an der Aktivität teilnehmen, wenn:
    1. Er/sie hat das Anmeldeformular vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt oder sich über die Website angemeldet;
    2. Die Anmeldegebühr wurde vollständig bezahlt;
    3. Der/die Teilnehmende hat sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Teilnehmer einverstanden erklärt;
    4. Der/die Teilnehmende kennt die 11 goldenen Regeln, die vom VeloT für die Teilnahme an einem Rundstreckenrennen aufgestellt wurden (siehe Artikel 8 unten).
  • Nachdem der/die Teilnehmende das Startgeld bezahlt hat, besteht für den Teilnehmer keine Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen aufzulösen/zu widerrufen, wie in Art. 6:230o und 230p des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Dies ist eine gesetzliche Ausnahme. Es wird auf Art. 7: Stornierung verwiesen.
  • Der Zugang zu den Servicestationen auf der Strecke ist nur für angemeldete Teilnehmer möglich.
  • Die Teilnahmekarten sind streng persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die persönlichen Daten auf dem Teilnahmeticket können nur von der Organisation geändert werden. Teilnahmetickets, die auf andere Weise als über das System der Organisation vorgelegt werden, werden von der Organisation für ungültig erklärt, ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr.
  • Der/die Teilnehmende erklärt mitder Teilnahme, dass er/sie gesund genug ist, um an der Tour teilnehmen zu können, und dass er/sie über eine angemessene Ausrüstung verfügt.
  • Das Tragen eines Sturzhelms ist während der gesamten Tour obligatorisch.
  • Die Teilnahme an der Aktivität erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Der Charakter der Aktivität ist kein Wettbewerb, sondern eine touristische Leistungstour.
  • Die Reihenfolge der Zuteilung der Teilnahmekarten liegt im Ermessen des Veranstalters und hängt u.a. von der Anzahl der verfügbaren Teilnehmendenplätze ab, soweit es die staatlichen Vorschriften zulassen. Darüber hinaus ist das Datum der Anmeldung und des Eingangs der Teilnahmegebühren der Ausgangspunkt für die Zuteilung der Eintrittskarten.
Artikel 3: Verhalten
  • Die Teilnehmenden haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Verkehrsteilnehmende und haben keine Sonderstellung. Alle Verkehrsregeln gelten und müssen beachtet werden. Dies gilt auch für den Konsum von Alkohol. Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr sind nicht vereinbar. Das Radfahren nebeneinander ist mit maximal 2 Personen erlaubt, sofern dies keine Belästigung darstellt. Die Polizei kann gefährliches Verhalten strafrechtlich verfolgen und führt zu diesem Zweck Kontrollen durch.
  • Die Teilnehmenden respektieren andere Verkehrsteilnehmende und die Anweisungen des Veranstalters.
  • Die Teilnehmenden müssen die Natur und die Umwelt respektieren und Abfälle (einschließlich Bananenschalen) in den entsprechenden Behältern entsorgen.
  • Die Teilnehmenden sind sich aller mit der Teilnahme verbundenen Risiken voll bewusst. Die Teilnehmenden achten auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden.
  • Die Benutzung von Begleitfahrzeugen ist verboten.
  • Die Teilnehmenden müssen den Anweisungen der Polizei und des Veranstalters (einschließlich der Verkehrskontrolleure) unverzüglich Folge leisten.
  • Teilnehmende können bei Fehlverhalten und Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln von der Tour/Aktivität und auch von kooperierenden Touren ausgeschlossen werden. Diese Teilnehmende sind auch von der Teilnahme an den nächsten Ausgaben der Aktivitäten ausgeschlossen.
  • Mit der Maastrichter Justiz wurde vereinbart, dass die Polizei im Falle von Ausschreitungen repressive Maßnahmen ergreift. Der Veranstalter wird der Polizei auf Anfrage die Personalien von Teilnehmenden, die sich daneben benehmen, mitteilen.
Artikel 4: Haftung
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die der/die Teilnehmende infolge seiner Teilnahme erleidet, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für schwerwiegende Schäden, wie z. B. alle möglichen Schäden infolge von Verletzungen oder Tod. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich Lohn- und Arztkosten sowie entgangenen Gewinn, unabhängig davon, wie sie entstanden sind.
  • Der/die Teilnehmende muss ausreichend gegen das Risiko von Schäden versichert sein, die ihm oder seinen Hinterbliebenen durch Tod, Verletzung oder Krankheit infolge seiner Teilnahme an der Aktivität entstehen können.
  • Der/die Teilnehmende stellt den Veranstalter von der Haftung für Schäden frei, die Dritten infolge von Handlungen oder Unterlassungen entstehen, die dem/der Teilnehmenden im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuzurechnen sind. Der/die Teilnehmende muss ausreichend gegen das Risiko der Haftung für die genannten Gegenstände versichert sein.
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Kleidungsstücken oder anderen Gegenständen der Teilnehmenden.
  • Die Haftung des Veranstalters ist außerdem in jedem Fall (aber nicht ausschließlich) ausgeschlossen für:
  1. Schäden, die dadurch entstehen, dass der/die Teilnehmende die Anweisungen der vom Veranstalter beauftragten Funktionäre nicht befolgt und die allgemeinen Normen der öffentlichen Ordnung, der Spielregeln, der Sicherheit und des Anstands nicht beachtet;
  2. (Folge-)Schäden, die sich aus Änderungen der Start- und Zielzeiten der Veranstaltung ergeben;
  3. Schäden, die in irgendeiner Weise durch andere Teilnehmende der Veranstaltung verursacht werden;
  4. Folgeschäden und indirekte (geschäftliche) Schäden auf Seiten der Teilnehmenden;
  • Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die eine/ein Teilnehmende/r infolge höherer Gewalt auf Seiten des Veranstalters erleidet.
  • Epidemien, Quarantäne und/oder behördliche Maßnahmen, u.a. im Zusammenhang mit Covid19-Maßnahmen, gelten als höhere Gewalt seitens der Organisation.
Artikel 5: Bild- und/oder Tonaufnahmen
  • Es können Bild- und/oder Tonaufnahmen von der Aktivität gemacht werden. Dem/der Teilnehmenden kann auch die Möglichkeit gegeben werden, für ein Foto zu posieren.
  • Die Bild- und/oder Tonaufnahmen, die im Rahmen der Aktivität gemacht werden, sind Eigentum des Veranstalters, unabhängig davon, ob sie dem/der Teilnehmenden oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
  • Der/die Teilnehmende erteilt dem Veranstalter im Voraus die Erlaubnis zur Weitergabe/Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonaufnahmen, auf denen der/die Teilnehmende zu sehen ist, sowie zur Erwähnung seines Namens für Kommunikations- und Werbezwecke des Veranstalters.
Artikel 6: Erklärung zum Datenschutz

Der Veranstalter hält es für wichtig, dass datenschutzrelevante Daten mit Sorgfalt verarbeitet und gesichert werden. Daher informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung darüber, wie Ihre Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie Sie Ihre Datenschutzrechte ausüben können und andere Informationen, die von Interesse sein könnten.

Artikel 7: Stornierung

Nach der Anmeldung ist diese endgültig, und im Falle einer Stornierung wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Falls die Veranstaltung aufgrund von koronalen/staatlichen Maßnahmen oder aus anderen vom Veranstalter zu bestimmenden Gründen nicht stattfindet, besteht für den/die Teilnehmende die rechtliche Möglichkeit, gegen Rückerstattung der Anmeldegebühr zu stornieren. Hierfür ist diese Stornoversicherung nicht erforderlich.

Artikel 8: Zehn goldene Regeln für Radsportveranstaltungen (erstellt von Vélo-t)

Die Teilnehmenden einer Aktivität erklären sich mit den zehn goldenen Regeln einverstanden und werden sich entsprechend verhalten.
Diese Regeln wurden von Vélo-t, den kooperierenden Tourorganisationen in Limburg, aufgestellt.

  1. Die Teilnahme ist nur für angemeldete Teilnehmende möglich. Der Charakter der Radtour ist kein Wettbewerb, sondern eine touristische Leistungstour.
  2. Die Teilnehmenden sind normale Verkehrsteilnehmende und als solche verpflichtet, sich an die gesetzlichen Verkehrsregeln zu halten. Dazu gehört auch das Radfahren nebeneinander. Dies ist mit maximal 2 Personen erlaubt, sofern dadurch keine Belästigung entsteht.
  3. Die Teilnehmenden nehmen Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmende und Anwohner/innen.
  4. Die Teilnehmenden müssen die Natur und die Umwelt respektieren und Abfälle (einschließlich Bananenschalen) an den Rastplätzen, am Start und am Ziel in die entsprechenden Behälter entsorgen.
  5. Die Teilnehmenden sind sich aller Risiken bewusst, die die Teilnahme mit sich bringen kann. Sie sorgen für ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmende.
  6. Die Teilnehmenden fahren auf eigene Gefahr. Das Tragen eines Sturzhelms ist Pflicht.
  7. Die Benutzung von Begleitfahrzeugen auf der Strecke ist verboten.
  8. Die Teilnehmenden müssen den Anweisungen des Veranstalters unverzüglich Folge leisten.
  9. Bei Fehlverhalten und Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln können die Teilnehmenden von der Tour, an der sie teilnehmen, und von anderen Touren, die Velo-t angeschlossen sind, ausgeschlossen werden.
  10. Mit dem Justizministerium in Maastricht wurde vereinbart, dass die Polizei im Falle von Ausschreitungen während der Tour repressiv eingreift. Auf Anfrage wird der Veranstalter die Personalien von Teilnehmenden, die sich nicht an die Regeln halten, an die Polizei weitergeben.

Der/die Teilnehmende erklärt:

  • die Verhaltensregeln zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten,
  • sich damit einverstanden zu erklären, dass seine persönlichen Daten gegebenenfalls an die Justizbehörden und andere Touren weitergegeben werden können,
  • an der Tour auf eigene Gefahr teilzunehmen,
  • über eine ausreichende Gesundheit zu verfügen, um die Tour zu absolvieren,
  • über eine geeignete Ausrüstung zu verfügen.
Artikel 9: Zahlungspflicht

Die Anmeldung ist so gestaltet, dass der/die Teilnehmende „in nicht missverständlicher Weise“ darauf hingewiesen wird, dass sie eine Zahlungsverpflichtung nach sich zieht. Dieser Informationspflicht wird dadurch entsprochen, dass die Schaltfläche, mit der die Bestellung abgeschlossen wird, die Worte „zahlungspflichtig bestellen“ enthält (Art. 6:230v(3) BW).

Mit dem Inhalt des Anmeldeformulars und den Bestimmungen erfüllt der Veranstalter die Informationspflichten gemäß Art. 6:230m Abs. 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer anwendbarer Gesetze und Bestimmungen.

Artikel 10: Geschillen

Auf alle Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Veranstalter einerseits und dem/der Teilnehmenden andererseits entstehen können, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden sich die Parteien zunächst beraten, um die Streitigkeit gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht, so wird eine Streitigkeit im oben genannten Sinne ausschließlich durch das zuständige Gericht am Wohnsitz des Veranstalters oder zumindest durch das nach dem Gesetz zuständige Gericht entschieden.

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